Modulschulungen
Module sind einzelne Weiterbildungseinheiten für Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Jeder Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr muss innerhalb von fünf Jahren insgesamt fünf Module à 7 Stunden absolvieren, um die sogenannte Kennziffer 95 im Führerschein verlängern zu lassen. Modul 5 ist dabei in Modul 5 Lkw – Güterverkehr Spezial und Modul 5 Bus – Personenverkehr Spezial aufgeteilt.
Die Weiterbildung umfasst fünf Module: Modul 1 (Eco Training & Assistenzsysteme), Modul 2 (Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber), Modul 3 (Gefahrenwahrnemung im Verkehr), Modul 4 (Schadensprävention) sowie Modul 5 in zwei Spezialisierungen – Modul 5 Lkw – Güterverkehr Spezial für den LKW-Güterverkehr und Modul 5 Bus – Personenverkehr Spezial für den Bus-Personenverkehr. Beide Modul-5-Varianten sind eigenständige Schulungen mit eigenen Terminen.
Alle Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, die ihre Kennziffer 95 im Führerschein verlängern müssen. Die fünf Module decken gesetzlich vorgeschriebene Themenbereiche ab – darunter wirtschaftliches Fahren, Sozialvorschriften, Sicherheit im Straßenverkehr, Sicherheitstechnik sowie der Umgang mit Kunden. Modul 5 wird je nach Einsatzbereich als Güterverkehr Spezial (LKW) oder Personenverkehr Spezial (Bus) absolviert.
ADR Schulungen
ADR steht für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Gefahrgut transportiert werden darf, welche Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind und welche Qualifikationen Fahrer mitbringen müssen.
Alle Fahrer, die gefährliche Güter transportieren – sei es in Fässern, Containern oder Tanks – benötigen einen gültigen ADR-Schein. Dieser Nachweis ist verpflichtend und belegt, dass der Fahrer im sicheren Umgang mit Gefahrgut geschult wurde. Ohne ADR-Schein ist der Transport solcher Güter im gewerblichen Straßenverkehr nicht zulässig.
Ja, es gibt verschiedene ADR-Scheine – je nachdem, welche Art von Gefahrguttransport durchgeführt wird. Die Basisschulung ist verpflichtend für alle Fahrer, die gefährliche Güter in Versandstücken transportieren. Wer Gefahrgut in Tanks befördert, benötigt zusätzlich die Tank-Spezialisierung. Darüber hinaus gibt es Aufbauschulungen für bestimmte Klassen, etwa für Sprengstoffe (Klasse 1) oder radioaktive Stoffe (Klasse 7). Die ADR-Bescheinigung ist jeweils fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden.