
Weiterbildung stärken – mit staatlicher Förderung für Beschäftigte und Betriebe
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt seit 2019 gezielt die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Vorbildung oder Unternehmensgröße. Durch die Übernahme von Kurskosten und die Beteiligung am Arbeitsentgelt werden nicht nur Arbeitnehmer entlastet, sondern auch Unternehmen, die in die Qualifikation ihrer Belegschaft investieren möchten. Die Bundesagentur für Arbeit ist dabei zentraler Ansprechpartner und setzt das Förderprogramm im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen um.
Fachkräftemangel aktiv begegnen – Chancen durch Qualifizierung nutzen
Digitalisierung, technischer Wandel und demografische Entwicklungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz können sie Mitarbeitende gezielt weiterentwickeln, an neue Aufgaben heranführen und langfristig binden. Auch geringqualifizierte Beschäftigte profitieren von dieser Förderung, indem sie schrittweise zu Fachkräften aufgebaut werden – etwa durch modulare Teilqualifikationen. Für die Betriebe bedeutet das: weniger Personalengpässe, mehr Fachwissen im eigenen Haus.

Wann ist eine Förderung möglich?
Ob und in welcher Höhe eine Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz unterstützt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit immer im Einzelfall. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die eine Förderung besonders wahrscheinlich machen und zur Orientierung dienen.
- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
- Die letzte abgeschlossene Berufsausbildung liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück.
- In den letzten vier Jahren wurde keine vergleichbare geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen.
- Die Inhalte der Maßnahme gehen über reine Anpassungsqualifikationen für den aktuellen Arbeitsplatz hinaus.
- Die Weiterbildung ist nach AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert.
- Auch der Anbieter der Maßnahme ist offiziell nach AZAV zugelassen.
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Nützliche Infos auf einen Blick
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Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Fördermaßnahme der Bundesregierung, mit der berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte gezielt unterstützt werden. Ziel ist es, Unternehmen und Arbeitnehmer fit für den Wandel in der Arbeitswelt zu machen – insbesondere in Zeiten von Digitalisierung, Automatisierung und Fachkräftemangel.
Der Antrag auf Förderung wird gemeinsam mit dem zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit vorbereitet. Unternehmen oder Beschäftigte informieren sich zunächst über passende Weiterbildungsangebote und lassen prüfen, ob eine Förderung möglich ist. Wird die Maßnahme genehmigt, übernimmt die Agentur je nach Fall Teile der Kurskosten und gegebenenfalls einen Lohnkostenzuschuss.
Die Qualifizierungsoffensive ist eine Initiative der Bundesregierung, mit der die berufliche Weiterbildung in Deutschland gestärkt werden soll. Ziel ist es, Menschen im Beruf langfristig neue Chancen zu eröffnen, Qualifikationen auszubauen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen – insbesondere vor dem Hintergrund des digitalen und strukturellen Wandels.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig vom Alter, der bisherigen Ausbildung oder der Größe des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass die angestrebte Weiterbildung nicht nur der kurzfristigen Anpassung dient, sondern die beruflichen Fähigkeiten langfristig erweitert. Auch für Geringqualifizierte oder Personen ohne Berufsabschluss kann eine Förderung sinnvoll sein.